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Ausbildung, Training

Online-Schulung zur neuen Prüfungsordnung der DLRG

Veröffentlicht: 12.05.2021
Autor: Jan-Niklas Keiner

Was machen Rettungsschwimmer, die wegen der Pandemie nicht schwimmen dürfen? Sie überbrücken die Zeit, bis sie endlich wieder ins Schwimmbad können, indem sie sich online austauschen, beraten und über Neuigkeiten informieren.

Vergangenen Mittwoch stand die neue Prüfungsordnung für die Abzeichen des Bereiches Schwimmen und Rettungsschwimmen auf dem Plan. Diese wurde zum 01.01.2020 deutlich verändert: So muss man für das Seepferdchen künftig die Baderegeln kennen, für das Schwimmabzeichen Bronze fällt der (oft gefürchtete) Startsprung weg. Stattdessen muss man 15min am Stück schwimmen, statt wie bisher nur 200m. Diese ganzen Anpassungen wurden von den Übungsleitern genau begutachtet und – zumindest schon mal gedanklich – im Schwimmbad durchgeführt. Außerdem wurde sich mit der Fragestellung beschäftigt, ab wann ein Kind eigentlich ein sicherer Schwimmer ist. Die DLRG vertritt hier ganz klar die Meinung, dass das frühestens ab dem Schwimmabzeichen Bronze, dem sog. „Freischwimmer“, der Fall ist.
Die Anpassungen an der Prüfungsordnung gelten zwar schon seit dem letzten Jahr, konnten wegen der Corona Pandemie aber noch nicht „live“ geprüft werden. Wir hoffen, dass wir bald ins Schwimmbad zurückkehren und – zusammen mit den Kindern und Jugendlichen – die neuen Prüfungsrichtlinien in Angriff nehmen können.

Welche Prüfungsleistungen für die einzelnen Abzeichen zukünftig abgelegt werden müssen, kann man auf unserer Homepage nachlesen: https://ehringshausen.dlrg.de/angebot/abzeichen

 

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