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Unsere Rettungsschwimmer an heimischen Badeseen

Wachdienst an Badeseen

Jederzeit wachsam und einsatzbereit

Rettungssschwimmer am Badesee

Ob 20 oder 35 Grad, ob Kleinkind mit Schwimmflügeln oder Triathlet, ob Schwimmer oder Kanu: Wir sind für alle da!

 

 

 

 

 

 

 

Der Wasserrettungsdienst ist eine DER Kernaufgaben der DLRG.

Die Rettungsschwimmer/innen unserer Ortsgruppe leisten jährlich über 1600 Stunden ehrenamtlichen Wachdienst an den heimischen Seen wie Dutenhofener See, Aartalsee und Ulmbachtalsperre und sorgen so für mehr Sicherheit der Badegäste und Wassersportler.

Im Zeitraum vom 15. Mai bis 15. September sind die Wachstationen an den Badeseen immer an den Wochenenden und Feiertagen von unseren Rettungsschwimmern besetzt. Diese wachen tagsüber direkt am Strand, aber auch auf dem Wasser auf unseren Rettungsbooten sowie von den jeweiligen Wachstationen aus. Sie helfen bei allen Unfällen auf, im und am Wasser.

Da ein Großteil unserer Wachgänger eine Sanitätsausbildung hat, können diese auch außerhalb des Wasserrettungsdienstes als "First Responder" eingesetzt werden, um bei Unfällen oder akuten Erkrankungen erste Maßnahmen einzuleiten, um die Zeit zu überbrücken, bis der Rettungsdienst vor Ort ist.

Für all diese Aufgaben wurden zahlreiche Mitglieder weit über die Qualifikation des Rettungsschwimmers hinaus speziell geschult. So bilden wir unsere Helfer zu Wasserrettern, Bootsführern, Einsatzsanitätern, Strömungsrettern, Einsatztauchern, Wachführern oder Führungskräften aus.

Ein Teil unserer Mitglieder verbringt seinen Sommerurlaub an Nord- oder Ostsee, um an den Küstengewässern ehrenamtlich für die Sicherheit der Badegäste und Wassersportler zu sorgen.

 

Badezonenkennzeichnung

Rot und Gelb sind die Farben, die Badegästen, Urlaubern und Wassersportlern wichtige Hinweise über die Bewachung der Strände, Risiken und andere Rahmenbedingungen geben.

Flaggen rot über gelb
Eine rot-gelbe Flagge am Mast einer Wachstation zeigt ein gekennzeichnetes Badegebiet an, das von Rettungsschwimmern gesichert wird. Flaggen derselben Farbgebung können zusätzlich direkt am Strand angebracht werden und begrenzen dann das bewachte Badegebiet.

Gelbe Flagge
Eine zusätzlich am Mast der Wachstation gesetzte gelbe Flagge signalisiert gefährliche Bedingungen und empfiehlt ungeübten Schwimmern, Kindern und älteren Personen vom Baden abzusehen. Weht darüber hinaus ein orangener Windsack am Mast, rät die DLRG, auf die Benutzung von aufblasbaren Freizeitgeräten auf Grund des ablandigen Windes zu verzichten.

Rote Flagge
Eine einzelne rote Flagge wird bei akuten Gefahrenlagen wie Strömung, hoher Wellengang oder bei Wasserverschmutzung gesetzt. Schwimmen kann dann lebensgefährlich sein.

Schwarz-Weiß geviertelte Flagge
Strandabschnitte, die für die Sondernutzung von Wassersportgeräten geeignet und bestimmt sind, werden durch eine schwarz-weiß geviertelte Flagge gekennzeichnet. In diesem Bereich können Surfbretter, Segelboote oder Jetskis zu Wasser gelassen werden. Die Flagge trennt diese Zone vom normalen Badebereich. Mit der klaren Trennung von Badezonen und Wassersportrevieren wollen die in der International Life Saving Federation (ILS) zusammengeschlossenen, nationalen Wasserrettungsorganisationen die Gefährdung der Schwimmer deutlich verringern.

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